Das Präsidium hat am 19. Oktober 2011 folgenden Beschluss gefasst:
Entschädigungsklagen nach dem "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" werden dem 13. Senat zugewiesen.
Das Präsidium hat am 19. Oktober 2011 folgenden Beschluss gefasst:
Entschädigungsklagen nach dem "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" werden dem 13. Senat zugewiesen.