Im Folgenden finden Sie Hinweise auf die beim Oberverwaltungsgericht für Land Nordrhein-Westfalen vorhandenen Hilfen für den barrierefreien Zugang.

Behindertenparkplatz

Behindertenzeichen

Das Oberverwaltungsgericht hat keine Besucherparkplätze. Menschen mit Behinderung haben aber die Möglichkeit, bei einer Anfahrt über die Aegidiistraße die Zufahrt zum Aegidiikirchplatz zu nutzen und unmittelbar neben dem Behinderteneingang oder neben dem Haupteingang ihr Fahrzeug abzustellen.

Barrierefreier Zugang

Das Hauptgebäude des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ist für Menschen mit Behinderung durch einen Nebeneingang zu erreichen. Etwa 30 Meter links neben dem Haupteingang befindet sich ein barrierefreier Zugang, der bei Bedarf geöffnet wird. Dort sind eine Klingel, Sprechanlage und Kamera vorhanden.

Die Sitzungssäle und sämtliche Stockwerke können barrierefrei erreicht werden.

Aufzug

Der Sitzungstrakt ist über eine Plattform für Rollstühle und Rollatoren mit dem Gebäude verbunden. Im übrigen Gebäude stehen zwei Aufzüge zur Verfügung.

Behinderten-WC

Im Saaltrakt befindet sich ein Behinderten-WC mit Duscheinrichtung. Ein besonderer Schlüssel ist zur Nutzung nicht erforderlich.

Zugang zum Nachtbriefkasten

Haupteingang mit Nachtbriefkasten

Der Nachtbriefkasten befindet sich direkt im Eingangsbereich des Gerichts und kann barrierefrei erreicht werden.