Bitte beachten Sie für die Kommunikation mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die nachfolgenden Hinweise:

Kommunikation in Rechtssachen

In Rechtssachen ist eine Kommunikation per E-Mail nicht zulässig, d.h. Sie können weder Klagen, Anträge, vorbereitende Schriftsätze noch sonstige Dokumente rechtswirksam per E-Mail bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen einreichen.


Es besteht aber die Möglichkeit, elektronische Dokumente in Rechtssachen über die Zugangswege des elektronischen Rechtsverkehrs einzureichen. Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen Neues Fenster erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.

Natürlich stehen Ihnen, sofern Sie nicht der Nutzungspflicht des § 55d VwGO unterfallen, daneben weiterhin die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät zur Verfügung.

Kommunikation mit der Verwaltung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen

In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation mit der Verwaltung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen möglich (vgl. §§ 2 Absatz 1, 1 Absatz 3 EGovG, § 3a Absatz 1 Satz 1 VwVfG NRW).

Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@ovg.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm.

Eine durch Rechtsvorschriften angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselsinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig (§ 3a Abs. 2 Sätze 1 bis 3 VwVfG NRW). 

Für den Schriftverkehr mit der Verwaltung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen werden auf der Grundlage von § 3a Abs. 1 Satz 3 VwVfG NRW die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen wie folgt bekannt gegeben:

Format Version / Einschränkungen Erstellung durch Programm (Beispiel) Gültigkeit
Microsoft Word
  • keine aktiven Komponenten
  • ab Word 2007
Microsoft Word bis auf weiteres
Microsoft RTF (Rich Text Format)
  • Version 1.0 bis 1.6 ohne Erweiterungen für Word 2000
Microsoft Word bis auf weiteres
Adobe PDF (Portable Document Format)
  • Version 1.0 bis 1.7 (sofern mit Adobe Reader DC lesbar)
Adobe-Acrobat-Writer; Free-PDF bis auf weiteres
JPG
  • JPEG File Interchange Format (JFIF)
  • Komprimierung nach ISO/IEC 10918-1
Adobe Photoshop bis auf weiteres
TIFF
  • Version 6 oder niedriger
Adobe Photoshop bis auf weiteres
Unicode
  • Ohne Versionsbeschränkung

 

bis auf weiteres
ASCII (American Standard Code for Information Interchange)
  • Ohne Versionsbeschränkung
  • als reiner Text ohne Formatierungscode und ohne Sonderzeichen
Notepad bis auf weiteres