Referendare im Gespräch

Als Rechtsreferendarin oder Rechtsreferendar können Sie beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen oder bei einem der sieben nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte in der Verwaltungsstation (§ 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 3 JAG NRW) und in der Wahlstation (§ 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 JAG NRW) ausgebildet werden. Im Rahmen dieses Abschnitts Ihrer Ausbildung werden Sie einer erfahrenen Einzelausbilderin oder einem erfahrenen Einzelausbilder zugewiesen, die bzw. der Sie durch Einbindung in die praktischen Arbeitsabläufe der Kammer oder des Senats mit der verwaltungsrichterlichen Tätigkeit vertraut macht. Durch Ihre Mitarbeit lernen Sie einen Verwaltungsrechtsstreit praxisgerecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zu bearbeiten und erhalten zugleich einen unmittelbaren Eindruck von der besonderen Verantwortung, die den Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der ihnen anvertrauten Rechtsschutzgewährung obliegt.


Kapazitätsprobleme bei der Durchführung einer Stationsausbildung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestehen erfahrungsgemäß nicht. Um eine ordnungsgemäße Planung zu ermöglichen und Ihre gegebenenfalls bestehenden Wünsche angemessen berücksichtigen zu können, wird gebeten, Ihr Interesse an einer solchen Ausbildung möglichst frühzeitig, spätestens jedoch drei Monate vor Stationsbeginn, durch Anschreiben gegenüber dem jeweiligen Gericht mitzuteilen.

Bewerbungen für eine Ausbildung beim Oberverwaltungsgericht richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail (verwaltung@ovg.nrw.de) an die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das das Land Nordrhein-Westfalen.


Ihre Entscheidung für die Durchführung der Wahl- bzw. Verwaltungsstation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen leiten Sie bitte – nach Erhalt einer entsprechenden Bestätigung durch das von Ihnen ausgewählte Gericht – spätestens zwei Monate vor Stationsbeginn der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Ihres Ausbildungsbezirks zu (§ 36 Abs. 2 Satz 1 und 3 JAG NRW).


Ansprechpartnerin beim OVG NRW
Regierungsdirektorin Heibges-Segebarth
Telefon 0251 505-258