Das Gebäude
Das Gerichtsgebäude am Aegidiikirchplatz 5 in Münster wurde Anfang der 1960er Jahre nach den Plänen der Architekten Wilhelm und Dieter-Georg Baumewerd erbaut und zum Jahreswechsel 1962/1963 bezogen. Zunächst bestand es aus einem dreigeschossigen Hauptgebäude mit einem großen Innenraum, der Halle, und aus einem zweigeschossigen Nebengebäude, das mit dem Hauptgebäude auf zwei Ebenen durch verglaste Verbindungsgänge verbunden war. Im Nebengebäude befanden sich die beiden Sitzungssäle, die Bibliothek und der Präsidententrakt. Am 29. Mai 1963 übergab Landtagspräsident Johnen in einer Feierstunde das Gerichtsgebäude an Präsident Dr. Pötter. 1975 und 1976 wurde das Hauptgebäude um ein weiteres Geschoss aufgestockt sowie der Präsidententrakt kompakt mit dem Hauptgebäude verbunden. So konnte im Erdgeschoss ein dritter Sitzungssaal geschaffen und im Obergeschoss die Bibliothek erweitert werden.
2010 ließ der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, der für das Land die Eigentümerfunktion seiner Immobilien innehat, in der Halle für rund zwei Millionen Euro eine gläserne Bibliothek errichten. Anschließend wurde die alte Bibliothek zu Büroräumen umgebaut. Die seit Mitte der 1980er Jahre genutzte Nebenstelle, der Heeremannsche Hof, konnte deshalb im August 2011 wieder aufgegeben werden.
Bis August 2022 war das Gerichtsgebäude auch Sitz des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Vorplatz
Im Sommer 1965 wurde der Vorplatz gestaltet. Hier hatte sich von 1619 bis 1828 ein Kapuzinerkloster mit zweigeschossigem Kreuzgang befunden. Die Grundstruktur des Klosterinnenhofs findet im Gerichtsgebäude deutliche Parallelen. Nach dem Plan des Düsseldorfer Dozenten Krummenauer, der auch die große Halle gestaltet hatte, wurden auf dem Vorplatz neun Springbrunnen angelegt, entsprechend der Zahl der damaligen Senate. Dazu kam ein großer Brunnen, in den die Madonna vom Kirchplatz umgesetzt wurde. Die auf dem Vorplatz des Gerichts angepflanzten Bäume sollen an den klösterlichen Innenhof erinnern.