26.03.2024
Nachdem das Gericht am Ende der Sitzungstage am 12. und 13.03.2024 die mündliche Verhandlung vertagt hatte, hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts nunmehr bis zu den Sommerferien weitere 13 Sitzungstage festgesetzt und die Beteiligten hierzu geladen.
Die Termine zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlungen finden statt am:
Donnerstag, den 11. April 2024
Freitag, den 12. April 2024
Montag, den 29. April 2024
Montag, den 6. Mai 2024
Dienstag, den 7. Mai 2024
Montag, den 13. Mai 2024
Montag, den 3. Juni 2024
Dienstag, den 4. Juni 2024
Dienstag, den 11. Juni 2024
Montag, den 24. Juni 2024
Dienstag, den 25. Juni 2024
Donnerstag, den 27. Juni 2024
Mittwoch, den 3. Juli 2024.
Die Ladung zu der Vielzahl an Terminen erfolgt zunächst vorsorglich. Änderungen der terminierten Sitzungstage bleiben vorbehalten. Die Sitzungen finden zukünftig in Sitzungssaal I statt und beginnen jeweils um 9.00 Uhr.
Für Medienvertreter stehen 40 Sitzplätze zur Verfügung, die durch ein neues Akkreditierungsverfahren vergeben werden, das am 02.04.2024 um 12:00 Uhr beginnt. Die bisher erteilten Akkreditierungen verlieren ihre Gültigkeit. Akkreditierungsgesuche sind ausschließlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse pressestelle@ovg.nrw.de möglich. Hierzu soll das auf der Internetseite des Oberverwaltungsgerichts bereitgestellte Akkreditierungsformular genutzt werden. Ferner wird gebeten, Technikfahrzeuge mit dem dafür vorgesehenen Formular anzumelden; Strom kann von Seiten des Gerichts hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden.
Eine Reservierung von Plätzen für interessierte Zuhörer erfolgt nicht.
Im Einzelnen trifft die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden des 5. Senats hierzu folgende Regelungen:
„I. Verfügbare Sitzplätze und Sitzplatzvergabe
Im Sitzungssaal I des Oberverwaltungsgerichts (Sitzungssaal) stehen für die Verhandlung insgesamt voraussichtlich 80 Sitzplätze für Zuschauer einschließlich der Vertreter der Medien zur Verfügung. Für Vertreter der Medien werden hiervon 40 Sitzplätze vorgehalten. Die übrigen Plätze stehen der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung. Weicht nach dem konkreten Aufbau der Bestuhlung die vorhandene Anzahl der Sitzplätze von der erstgenannten Zahl ab, wird die Mehr-/Minderzahl den Plätzen für die allgemeine Öffentlichkeit zugeschlagen bzw. hiervon abgezogen.
II. Gültigkeit bisheriger Akkreditierungen
Für die Fortsetzungstermine bedarf es mit Blick auf die verringerte Platzkapazität eines neuen Akkreditierungsverfahrens. Die bisher erteilten Akkreditierungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
III. Neue Akkreditierung von Medienvertretern
1. Da für Medienvertreter reservierte Plätze im Sitzungssaal nur in dem vorgenannten Umfang vorhanden sind, können insoweit nur akkreditierte Pressevertreter, die sich mit einem Presseausweis oder einer Arbeitgeberbestätigung/Auftragsbestätigung eines Medienorgans legitimieren, zugelassen werden.
2. Die 40 für Vertreter der Medien zur Verfügung stehenden Sitzplätze werden wie folgt auf diese Mediengruppen aufgeteilt:
Öffentlich-rechtliche Fernseh- und Hörfunksender mit Sitz im Inland | 7 Plätze |
Private Fernseh- und Hörfunksender mit Sitz im Inland |
7 Plätze |
Nachrichtenagenturen |
4 Plätze |
Tageszeitungen mit Sitz im Inland |
12 Plätze |
Wöchentlich und monatlich erscheinende Zeitungen oder Zeitschriften mit Sitz im Inland |
4 Plätze |
Ausländische Medien |
2 Plätze |
Sonstige Medien | 4 Plätze |
3. Für Kamerateams und Fotografen werden keine Sitzplätze im Sitzungssaal vorgehalten. Sie werden daher nicht auf das vorgenannte Sitzplatzkontingent angerechnet.
4. Das Akkreditierungsverfahren beginnt am 2. April 2024 um 12:00 Uhr und endet am 4. April 2024 um 24:00 Uhr. Vor diesem Zeitpunkt eingehende Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungsgesuche für das Verfahren mehr möglich.
5. Jedes Medienorgan kann sich mit einem Vertreter am Akkreditierungsverfahren für die Sitzplätze im Saal beteiligen. Organisatorisch getrennte Sparten (z.B. Fernsehen/Hörfunk/Online) gelten insoweit als eigenständiges Medienorgan. Im Übrigen gilt keine Begrenzung. Jeder Vertreter muss sich jedoch einzeln akkreditieren lassen. Sammelakkreditierungsgesuche einzelner Medienorgane sind nicht zulässig.
6. Akkreditierungsgesuche sind ausschließlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse pressestelle@ovg.nrw.de möglich. Akkreditierungsgesuche auf anderen Wegen werden nicht berücksichtigt. Dabei ist die Mediengruppe (dazu 2.) und ggf. die Sparte (dazu 5.) anzugeben.
7. Für Akkreditierungsgesuche soll das auf der Internetseite des Oberverwaltungsgerichts unter der Rubrik Presse eingestellte Formular genutzt werden, damit alle benötigten Angaben ohne weitere Rückfragen vorliegen. Eine Ablichtung des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung/Auftragsbestätigung ist beizufügen. Vertreter der Medien, die bereits für die Sitzungstermine am 12. und 13. März 2024 akkreditiert worden sind, können auf die bereits eingereichten Nachweise Bezug nehmen, soweit diese noch Gültigkeit besitzen.
8. Die Akkreditierungsgesuche werden – nach Mediengruppen getrennt – im Rahmen der Kapazität in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Wird die Anzahl der reservierten Sitzplätze innerhalb einer Mediengruppe durch gültige Akkreditierungen nicht erreicht, werden die nicht vergebenen Sitzplätze an Antragsteller aus allen Mediengruppen in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Gesuche vergeben. Im Falle sekundengleich eingehender Akkreditierungsgesuche entscheidet – soweit erforderlich – der Vorsitzende durch Los.
9. Akkreditierte Medienvertreter können die Akkreditierung auch auf einen anderen Vertreter ihres Medienorgans übertragen, vorausgesetzt, sie teilen dies vorab per E-Mail an pressestelle@ovg.nrw.de – unter Übersendung einer Ablichtung des Presseausweises dieser Person – mit.
10. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.
IV. Keine Platzreservierungen für die Öffentlichkeit im Allgemeinen
Eine Reservierung von Plätzen für interessierte Zuhörer erfolgt nicht. Der Einlass erfolgt insoweit an allen Sitzungstagen jeweils nach dem Prioritätsprinzip. Dies gilt auch für nicht für diese Termine akkreditierte Medienvertreter.
In den drei Berufungsverfahren geht es - mit verschiedenen Unterlassungs- sowie vergangenheitsbezogenen Feststellungsanträgen - um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen 5 A 1218/22), die Einstufung des sogenannten „Flügel“ als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ (5 A 1216/22) sowie um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (Junge Alternative) als Verdachtsfall (5 A 1217/22). Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen im März 2022 überwiegend keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Berufungen der AfD und der Jungen Alternative. Hierzu waren zunächst zwei Termine am 12. und 13.03.2024 angesetzt worden.
Aktenzeichen: 5 A 1216/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 207/20), 5 A 1217/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 208/20), 5 A 1218/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 326/21)
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