Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist für das ganze Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Es hat seinen Sitz in Münster.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist für das ganze Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Es hat seinen Sitz in Münster.