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Gemäß § 57 Abs. 2 des Baukammerngesetzes ist am 13. Dezember 2016 folgender Beschluss gefasst worden:

 I.

Bei dem Landesberufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadt­planerinnen wird ein Senat gebildet.

 II.

Dem Senat gehören folgende Berufsrichter an:

  1. Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Prof. Dr. Willems als Vorsitzender,
  2. Richterin am Oberverwaltungsgericht Schulte–Trux und
    Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme als beisitzende Richter.

III.

Die Vertretung wird wahrgenommen durch:

  1. Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Klein-Altstedde
  2. Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Przygode und
    Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Weber.