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Gemäß § 57 Abs. 2 des Baukammerngesetzes ist am 13. Dezember 2016 folgender Beschluss gefasst worden:
I.
Bei dem Landesberufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen wird ein Senat gebildet.
II.
Dem Senat gehören folgende Berufsrichter an:
- Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Prof. Dr. Willems als Vorsitzender,
- Richterin am Oberverwaltungsgericht Schulte–Trux und
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme
als beisitzende Richter.
III.
Die Vertretung wird wahrgenommen durch:
- Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Klein–Altstedde,
- Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Przygode und
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Weber.