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Gemäß § 57 Abs. 2 des Baukammerngesetzes NRW ist am 11. Dezember 2018 folgender Beschluss gefasst worden:
I.
Bei dem Landesberufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen wird ein Senat gebildet.
II.
Dem Senat gehören folgende Berufsrichter an:
- Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Schulte–Trux als Vorsitzende,
- Richterin am Oberverwaltungsgericht Rasche-Sutmeier und
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme als beisitzende Richter.
III.
Die Vertretung wird wahrgenommen durch:
- Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Klein-Altstedde,
- Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Weber und
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Przygode.