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Gemäß § 57 Abs. 2 des Baukammerngesetzes NRW ist am 11. Dezember 2018 folgender Beschluss gefasst worden:

 I.

Bei dem Landesberufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurin­nen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen wird ein Senat gebildet.

II.

Dem Senat gehören folgende Berufsrichter an:

 

  1. Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Schulte–Trux als Vorsitzende,
  2. Richterin am Oberverwaltungsgericht Rasche-Sutmeier und
    Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme 
    als beisitzende Richter.

III.

 Die Vertretung wird wahrgenommen durch:

 

  1. Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Klein–Altstedde,
  2. Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Weber und
    Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Przygode.