- 3204-1 -

Gemäß § 57 Abs. 2 des Baukammerngesetzes NRW ist am 19. Dezember 2019 folgender Beschluss gefasst worden:

 I.

Bei dem Landesberufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadt­planerinnen wird ein Senat gebildet.

 II.

Dem Senat gehören folgende Berufsrichter an:

  1. Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Schulte–Trux als Vorsitzende,
  2. Richterin am Oberverwaltungsgericht Rasche-Sutmeier und
    Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme als beisitzende Richter.

III.

Die Vertretung wird wahrgenommen durch:

  1. Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Klein-Altstedde,
  2. Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Weber und
    Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Przygode.