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Das in § 57 Abs. 2 des Baukammerngesetzes NRW vom 16. Dezember 2003 (GV.NRW. S. 786), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Dezember 2014 (GV.NRW. S. 876), genannte Gremium regelt die Geschäftsverteilung im Landesberufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen für das Jahr 2023 wie folgt:

I.

Bei dem Landesberufsgericht für Architekten, Architektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen wird ein Senat gebildet.

II.

Dem Senat gehören folgende Berufsrichter an:

1. Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Schulte–Trux
    als Vorsitzende,
2. Richterin am Oberverwaltungsgericht Rasche–Sutmeier und
    Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme als beisitzende Richter.

III.

Die Vertretung wird wahrgenommen durch:

1. Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Klein Altstedde,
2. Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Weber und
    Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Przygode.