- 3204-1 -
Das in § 41 Abs. 1 des Baukammerngesetzes NRW vom 1. Dezember 2021 (GV.NRW. S. 1385) i. V. m. § 67 Abs. 3 des Heilberufsgesetzes NRW vom 9. Mai 2000 (GV.NRW. S. 403), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. März 2022 (GV.NRW. S. 417), genannte Gremium regelt die Geschäftsverteilung im Landesberufsgericht für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen für das Jahr 2024 wie folgt:
I.
Bei dem Landesberufsgericht für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen wird ein Senat gebildet.
II.
Dem Senat gehören folgende Berufsrichter an:
1. Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Rasche-Sutmeier als Vorsitzende,
2. Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Weber und
Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Haghgu als beisitzende Richter.
III.
Die Vertretung wird wahrgenommen durch:
1. Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Schulte-Trux,
2. Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Jacob und
Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Przygode.