Das Präsidium hat am 17. März 2009 folgende Beschlüsse gefasst:

I.

1.
Mit Wirkung vom 1. April 2009 übernimmt der 12. Senat die bis dahin dem 4. Senat unter Nr. 16 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Heimrecht.

2.
Mit Wirkung vom 1. April 2009 übernimmt der 12. Senat die bis dahin dem 5. Senat unter Nr. 3 und Nr. 8 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Ordnungsrecht und dem Vereinsrecht, jeweils soweit sie in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 beim Oberverwaltungsgericht eingegangen sind.

3.
Mit Wirkung vom 1. April 2009 übernimmt der 12. Senat die bis dahin dem 14. Senat unter Nr. 2 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Wohngeldrecht, soweit sie bei den Verwaltungsgerichten Aachen, Gelsenkirchen, Köln und Minden anhängig geworden sind.

4.
Mit Wirkung vom 1. April 2009 übernimmt der 12. Senat die bis dahin dem 16. Senat unter den Nummern 2, 3 und 4 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Unterhalts­vorschussrecht, dem Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften und dem sonstigen Sozialrecht.

5.
Anstelle des bisher nach Nr. 12 seines Geschäftsbereichs zuständigen 5. Senats werden dem 13. Senat die ab dem 1. April 2009 beim Oberverwaltungsgericht eingehenden Verfahren aus dem Asylrecht (Iran) zugewiesen, soweit sie bei den Verwaltungsgerichten Arnsberg, Düsseldorf und Köln anhängig geworden sind. Mit Wirkung vom 1. April 2009 übernimmt der 13. Senat außerdem die bis dahin dem 5. Senat zugewiesenen Verfahren aus dem Asylrecht (Iran), die seit dem 1. Januar 2008 beim Oberverwaltungsgericht eingegangen und bei den Verwal­tungsgerichten Arnsberg, Düsseldorf und Köln anhängig geworden sind – jedoch mit Ausnahme der Verfahren 5 A 297/08.A, 5 A 1930/08.A und 5 A 2230/08.A (weiter 5. Senat). Mit Wirkung vom 1. April 2009 übernimmt der 13. Senat ferner die bis dahin dem 5. Senat zugewiesenen Verfahren aus dem Asylrecht (Iran) mit den Aktenzeichen 5 A 2075/07.A, 5 A 2836/07.A und 5 A 3044/07.A.

6.
Mit Wirkung vom 1. April 2009 übernimmt der 17. Senat die bis dahin dem 5. Senat unter Nr. 10 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Abgabenrecht und dem Recht der Leistungen aus den Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen der berufsständischen Körperschaften, jeweils soweit sie in der Zeit vom 1. Mai 2007 bis zum 30. November 2007 beim Ober­verwaltungsgericht eingegangen sind.

II.

Mit Wirkung vom 1. Juli 2009 wird Richterin am Verwaltungsgericht Buchholz dem 6. Senat zugewiesen.

III.

Mit Wirkung vom 1. April 2009 wird Nr. 7 des Geschäftsbereichs des 8. Senats wie folgt gefasst:
"Streitigkeiten nach den in Umweltinformations- und Informationsfreiheitsgesetzen (1070, 1730), nach dem Verbraucherinformationsgesetz (0400) sowie nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz (0400);"