Das Präsidium hat am 7. Juli 2009 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Vorsitzende des 2. Senats, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Patzwaldt, tritt nach Erreichen der Altersgrenze mit Ende Juli 2009 in den Ruhestand. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht am 1. August 2009 scheidet Richter am Oberverwaltungsgericht Lechtermann aus dem 8. Senat aus, wird dem 2. Senat zugewiesen und übernimmt dort von diesem Zeitpunkt an den Vorsitz.
  2. Mit Ablauf des 31. Juli 2009 endet die Abordnung von Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Bick an das Bundesverfassungsgericht. Mit Wirkung vom 1. August 2009 wird die Richterin dem 8. Senat zugewiesen und ihr dort der stellvertretende Vorsitz übertragen.
  3. Richter am Oberverwaltungsgericht Lechtermann ist für die 9. Amtszeit (vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011) zum nichtständigen Beisitzer im 2. Senat des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm bestellt. Zum 1. August 2009 wird seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht wirksam. Das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen schlägt daher vor, an seiner Stelle mit Wirkung vom 1. August 2009 und für die verbleibende Dauer der 9. Amtszeit Richter am Oberverwaltungsgericht Hoffmann zum nichtständigen Beisitzer des Dienstgerichtshofs zu bestimmen.
  4. Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Weber ist für die 9. Amtszeit (vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011) zur nichtständigen Beisitzerin im 1. Senat des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm bestellt. Sie ist derzeit im Mutterschutz und beabsichtigt im Anschluss eine beschäftigungslose Elternzeit. Das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen schlägt daher vor, an ihrer Stelle für die verbleibende Dauer der 9. Amtszeit Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Berkenheide zur nichtständigen Beisitzerin des Dienstgerichtshofs zu bestimmen.