Das Präsidium hat am 29. September 2009 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 wird Richter am Verwaltungsgericht Redeker dem 12. Senat zugewiesen.
  2. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht wird Richter am Verwaltungsgericht Dr. Duesmann dem 18. Senat zugewiesen.
  3. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 übernimmt der 12. Senat die bis dahin dem 2. Senat unter Nr. 1 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Flüchtlings- und Vertriebenenrecht, soweit sie in der Zeit bis zum 31. Dezember 2007 beim Oberverwaltungsgericht eingegangen sind – mit Ausnahme der vom Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesenen Verfahren (weiter 2. Senat) und mit Ausnahme der Verfahren, in denen bereits eine mündliche Verhandlung terminiert oder ein Beweisbeschluss gefasst worden ist (ebenfalls weiter 2. Senat).
  4. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 übernimmt der 12. Senat die bis dahin dem 11. Senat unter den Nummern 1 und 2 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen zweitinstanzlichen Verfahren aus dem Straßen- und Wegerecht sowie aus dem Recht der Sondernutzungsgebühren nach den Straßengesetzen, soweit sie in der Zeit bis zum 31. Dezember 2008 beim Oberverwaltungsgericht eingegangen sind – mit Ausnahme der Verfahren 11 A 1648/06, 11 A 474, 475 und 476/07 (weiter 11. Senat).
  5. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 übernimmt der 12. Senat die bis dahin dem 14. Senat unter den Nummern 5, 6 und 7 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Kriegsfolgenrecht, aus dem Wiedergutmachungsrecht einschließlich Härtefonds für Verfolgte des NS-Regimes und wegen der Bereinigung von SED-Unrecht; zugleich wird der 12. Senat zuständig für Streitigkeiten über die Aufteilung von auf dem Gebiet des Lastenausgleichs entstehenden Verwaltungskosten (Schlüsselzahl 0144).
  6. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 übernimmt der 12. Senat die bis dahin dem 14. Senat unter der Nr. 9 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Recht des Anschluss- und Benutzungszwangs sowie Anschluss- und Benutzungsrechts, soweit sie in der Zeit bis zum 31. Dezember 2008 beim Oberverwaltungsgericht eingegangen sind.
  7. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 übernimmt der 12. Senat die bis dahin dem 14. Senat unter der Nr. 10 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Gewerbesteuerrecht, soweit sie in der Zeit bis zum 23. September 2009 beim Oberverwaltungsgericht eingegangen sind.
  8. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 übernimmt der 12. Senat die bis dahin dem 14. Senat unter der Nr. 11 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Grundstücks- und Hausanschlusskostenrecht, soweit sie in der Zeit bis zum 31. Dezember 2008 beim Oberverwaltungsgericht eingegangen sind.
  9. Nachrichtlich:
    Das Präsidium hat am 17. Juni 2009 beschlossen, den erfolgreichen Bewerber auf die im JMBl. NRW vom 15. Mai 2009 ausgeschriebene Stelle eines Richters am Oberverwaltungsgericht dem 7. Senat zuzuweisen. Damit ist seit seiner Ernennung am 28. September 2009 Richter am Oberverwaltungsgericht Borgschulze dem 7. Senat zugewiesen.