Das Präsidium hat am 11. Mai 2010 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Vorsitzende des 9a-Senats (Flurbereinigungsgericht) und des 9b-Senats, Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Wolff, ist nach Erreichen der Altersgrenze mit Ende März 2010 in den Ruhestand getreten. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht scheidet Richter am Oberverwaltungsgericht Saurenhaus aus dem 4. Senat aus, wird dem 9a-Senat (Flurbereinigungsgericht) und dem 9b-Senat zugewiesen und übernimmt dort von diesem Zeitpunkt an jeweils den Vorsitz. Zugleich endet der kommissarische Vorsitz von Vorsitzendem Richter am Oberverwaltungsgericht Beimesche.
  2. Richter am Verwaltungsgericht Dr. König, Verwaltungsgericht Münster, ist für die Amtszeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011 zum nichtständigen Beisitzer der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf bestellt. Mit Ablauf des 31. Mai 2010 wird der Richter nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen schlägt daher vor, an seiner Stelle mit Wirkung vom 1. Juni 2010 und für die verbleibende Dauer der laufenden Amtszeit Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Beckmann, Verwaltungsgericht Münster, zum nichtständigen Beisitzer der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf zu bestimmen.