Das Präsidium hat am 22. Juni 2010 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht wird Richter am Verwaltungsgericht Dr. Hüwelmeier dem 4. Senat zugewiesen.
     
  2. Mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht scheidet Richterin am Oberverwaltungsgericht Brauer aus dem 7. Senat aus, wird dem 2. Senat zugewiesen und übernimmt dort von diesem Zeitpunkt an den Vorsitz. Zugleich wird Richter am Oberverwaltungsgericht Borgschulze der stellvertretende Vorsitz im 7. Senat übertragen.
     
  3. Mit Wirkung vom 1. August 2010 wird Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Günther dem 1. Senat zugewiesen.
     
  4. Mit Wirkung vom 15. Juli 2010 und für die Dauer des Geschäftsjahres wird zur vorübergehenden Entlastung des 14. Senats ein 14a-Senat eingerichtet. Den Vorsitz im 14a-Senat übernimmt Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Schneider. Stammsenat des Richters bleibt der 14. Senat. Mit jeweils einem Drittel ihrer Richterarbeitskraft werden dem 14a-Senat Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Schnieders – der auch den stellvertretenden Vorsitz übernimmt – sowie Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Rohde zugewiesen. Stammsenate dieser Richter bleiben der 5. und der 15. Senat.
     
  5. Anstelle des bisher nach Nr. 7 seines Geschäftsbereichs zuständigen 14. Senats wird dem 14a-Senat aus dem Recht der Kommunalen Steuern (Schlüsselzahl 1111) das Recht der Spielgerätesteuer – mit Ausnahme von Tokengeräten – zugewiesen,
     
    1. soweit es sich um Anträge auf Zulassung der Berufung handelt, die  in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 beim Oberverwaltungsgericht eingegangen sind, in denen der Zulassungsantrag von Klägerseite gestellt worden ist und der Oberbürgermeister Aachen, Bielefeld, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Köln, Leverkusen, Münster, Oberhausen, Wuppertal, der Bürgermeister Arnsberg, Borken, Emmerich, Emsdetten, Ratingen, Steinfurt oder Wesel Beklagter ist,
      und
    2. soweit es sich um Anträge auf Zulassung der Berufung einschließlich zugehöriger B- oder E-Verfahren handelt, die seit dem 1. Januar 2010 beim Oberverwaltungsgericht eingegangen sind bzw. bis zum 31. Dezember 2010 noch eingehen werden.
       
  6. Vertretungssenat des 14a-Senats ist der 14. Senat.
     
  7. Richterin am Verwaltungsgericht Paul wird dem 13. Senat bis zum 23. November 2010 (einschließlich) zugewiesen.