Das Präsidium hat am 13. September 2011 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht tritt Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Kleinschnittger vom 8. Senat in den 9a Senat Flurbereinigungsgericht und in den 9b Senat über und übernimmt dort jeweils den Vorsitz. Zugleich endet der kommissarische Vorsitz von Vorsitzendem Richter am Oberverwaltungsgericht Saurenhaus. Zur weiteren Mitwirkung als Berichterstatterin in dem zur Entscheidung anstehenden Verfahren mit den Aktenzeichen 8 D 58/08.AK und als Mitberichterstatterin in den zur Entscheidung anstehenden Verfahren 8 D 114/07.AK, 8 D 38/08.AK, 8 D 47/11.AK und 8 D 48/11.AK bleibt Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Kleinschnittger Mitglied des 8. Senats.
     
  2. Mit Wirksamwerden der Ernennung von Vorsitzender Richterin am Oberverwaltungsgericht Herkelmann-Mrowka zur Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln scheidet diese aus dem 16. Senat aus. Mit Wirksamwerden der Ernennung von Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Bick zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht tritt Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Bick vom 8. Senat in den 16. Senat über und übernimmt dort den Vorsitz. Zugleich übernimmt Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Bamberger den stellvertretenden Vorsitz im 8. Senat. Zur weiteren Mitwirkung als Berichterstatterin in den zur Entscheidung anstehenden Verfahren mit den Aktenzeichen 8 D 114/07.AK, 8 D 38/08.AK, 8 D 47/11.AK und 8 D 48/11.AK und als Mitberichterstatterin in dem zur Entscheidung anstehenden Verfahren 8 D 58/08.AK bleibt Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Bick Mitglied des 8. Senats.
     
  3. Mit Wirksamwerden der Ernennung von Vorsitzender Richterin am Oberverwaltungsgericht Herkelmann-Mrowka zur Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln scheiden sie und Richter am Oberverwaltungsgericht Sander aus den Fachsenaten für Bundes- und Landespersonalvertretungssachen aus. Zugleich werden die Fachsenate wie folgt besetzt:
     

    Fachsenat 1 für Bundespersonalvertretungssachen
    Vorsitzender: Vorsitzender Richter am OVG Lechtermann
    1. stellv. Vorsitzende: Vorsitzende Richterin am OVG Dr. Kleinschnittger
    2. stellv. Vorsitzende: Richterin am OVG Dr. Schröder

    Fachsenat 2 für Landespersonalvertretungssachen
    Vorsitzender: Vorsitzender Richter am OVG Lechtermann
    1. stellv. Vorsitzende: Vorsitzende Richterin am OVG Dr. Kleinschnittger
    2. stellv. Vorsitzende: Richterin am OVG Dr. Schröder
     

  4. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2011
     
    1. wird Richter am Oberverwaltungsgericht Hage dem 8. Senat zugewiesen,
    2. wird Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Bülter mit der Hälfte seiner Arbeitskraft dem 14. Senat zugewiesen. Stammsenat des Richters bleibt der 19. Senat,
    3. wird Richterin am Oberverwaltungsgericht Eickmeier auch zur Mediatorin bestellt.
       
  5. Ebenfalls mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 übernimmt der 16. Senat aus dem Geschäftsbereich des 20. Senats die Nummer
     
    1. 2 (Jagdrecht [0440]),
    2. 3 (Forstrecht einschließlich der Streitigkeiten nach dem Landschaftsgesetz NRW, die sich gegen eine Forstbehörde richten oder in denen eine Forstbehörde als Vertreter auftritt oder in denen es um die Betretungsbefugnis und das Reiten in der freien Landschaft und im Walde geht [0440]),
    3. 4 (Fischereirecht [0440]),
    4. 10 (Eisenbahn- und Kleinbahnrecht sowie Magnetschwebebahnrecht, soweit nicht der 13. Senat zuständig ist [0480, 0556]),
    5. 13 (Streitigkeiten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, soweit nicht ein besonderer Zusammenhang mit einem anderen Sachgebiet besteht [1060]),
    6. 14 (Verfahren betreffend sogenannte Altlasten, soweit sie nicht bereits von Nrn. 9, 12 oder 13 erfasst sind [1020]),
    7. 16 (Atom- und Strahlenschutzrecht einschließlich aller Streitigkeiten, die die Errichtung oder den Betrieb von Anlagen nach §§ 7 und 9 a AtomG oder den Umgang mit Kernbrennstoffen, radioaktiven Reststoffen und radioaktiven Abfällen sowie die damit in Zusammenhang stehenden sonstigen Genehmigungen oder Kosten [Gebühren und Auslagen] oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen [§§ 21, 21 a und 21 b AtomG] betreffen [1013]),
    8. 17 (Land- und Ernährungswirtschaftsrecht, soweit nicht der 13. Senat zuständig ist [0411, 0430, 0431]),
    9. 18 (Streitigkeiten nach dem Abgrabungsgesetz NRW [1011]) und
    10. aus der Nr. 9 des Geschäftsbereichs des 20. Senats das Recht der Wasserverbände (0160, 0170) ohne das Recht der Wasserverbandsabgaben (1100).