Das Präsidium hat am 23. September 2011 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Oberverwaltungsgericht wird Richterin am Verwaltungsgericht Sarnighausen dem 1. Senat zugewiesen.
     
  2. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 übernimmt der 1. Senat
     
    1. aus der Nr. 1 des Geschäftsbereichs des 3. Senats das Recht der Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie Trennungsentschädigungen der unmittelbaren Landesbeamten (1335) und
    2. aus der Nr. 2 des Geschäftsbereichs des 3. Senats das Recht der Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie Trennungsentschädigungen der im Dienst der Hochschulen stehenden mittelbaren Landesbeamten und des nicht im Beamtenverhältnis stehenden Hochschulpersonals (1335).
       
  3. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 übernimmt der 3. Senat
     
    1. aus der Nr. 3 des Geschäftsbereichs des 1. Senats das Recht der Besoldung und Versorgung (1334) und
    2. aus der Nr. 4 des Geschäftsbereichs des 1. Senats das Recht der Besoldung und Versorgung (1334).
       
  4.  Ebenfalls mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 übernimmt der 6. Senat
     
    1. aus der Nr. 3 des Geschäftsbereichs des 1. Senats das Recht der mittelbaren Landesbeamten (1330), der Laufbahnprüfungen (1331), der Beförderungen (1332), der Versetzungen und Abordnungen (1333), und

    2. aus der Nr. 4 des Geschäftsbereichs des 1. Senats das Recht der unmittelbaren Landesbeamten (1330), der Laufbahnprüfungen (1331), der Beförderungen (1332) und der Versetzungen und Abordnungen (1333).