Das Präsidium hat am 9. März 2012 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Mit Wirkung vom 1. April 2012 wird ROVG Müller dem 19. Senat zugewiesen.
     
  2. Nr. 3 des Geschäftsbereichs des 1. Senats wird klarstellend wie folgt gefasst:
    1. Recht der Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie Trennungsentschädigungen der unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamten sowie des nicht im Beamtenverhältnis stehenden sonstigen Personals des Landes und der unter seiner Aufsicht stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (1300, 1335);
       
  3. Nr. 1 des Geschäftsbereichs des 3. Senats wird klarstellend wie folgt gefasst:
    1. Recht der Besoldung und Versorgung der unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamten sowie des nicht im Beamtenverhältnis stehenden sonstigen Personals des Landes und der unter seiner Aufsicht stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (1300, 1334), soweit nicht der 1. Senat oder der 6. Senat zuständig ist;
       
  4. Nr. 1 des Geschäftsbereichs des 6. Senats wird klarstellend wie folgt gefasst:
    1. Recht der unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamten sowie des nicht im Beamtenverhältnis stehenden sonstigen Personals des Landes und der unter seiner Aufsicht stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (1300, 1330 – 1333), soweit nicht der 1. Senat oder der 3. Senat zuständig ist;
       
  5. Das Präsidium nimmt die Zuordnung der Verfahren 15 A 150/10, 15 A 839/11 und 19 A 274/12 zum Geschäftsbereich des 6. Senats zustimmend zur Kenntnis.