Das Präsidium hat am 27. März 2015 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Mit Wirkung vom 1. April 2015

    1. wird Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Leineweber mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft dem 19. Senat zugewiesen; Stammsenat der Richterin bleibt der 14. Senat,
    2. scheidet Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Rohde aufgrund seiner Abordnung an den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen aus dem 15. Senat aus,
    3. tritt Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Maske vom 2. Senat in den 15. Senat über,
    4. übernimmt Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Merschmeier den stellvertretenden Vorsitz im 2. Senat,
    5. wird Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Wiesmann mit der Hälfte seiner Arbeitskraft dem 2. Senat zugewiesen; Stammsenat des Richters bleibt der 10. Senat.
       
      Zur weiteren Mitwirkung als Berichterstatter in den Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 D 12/13.NE und 2 D 78/13.NE bleibt Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Maske Mitglied des 2. Senats.
       
  2. Mit Wirksamwerden seiner Abordnung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wird Richter am Oberverwaltungsgericht Tscherning dem 4. Senat zugewiesen.
     
  3. Mit Wirkung vom 1. Mai 2015

    1. tritt Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Hüwelmeier vom 4. Senat in den 2. Senat über und übernimmt dort den stellvertretenden Vorsitz,
    2. endet die Zuweisung von Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Wiesmann mit der Hälfte seiner Arbeitskraft an den 2. Senat.
       
      Die Zuweisung von Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Hüwelmeier mit der Hälfte seiner Arbeitskraft an den 20. Senat bleibt hiervon unberührt; Stammsenat des Richters ist der 2. Senat.
       
  4. Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Maske ist für die Amtszeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2016 zum ständigen Beisitzer im Dienstgerichtshof für Richter beim Oberlandesgericht Hamm bestellt. Der Richter wird mit Wirkung vom 1. April 2015 Aufgaben der Gerichtsverwaltung wahrnehmen. Das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen schlägt daher vor, an seiner Stelle mit Wirkung vom 1. April 2015 und für die verbleibende Dauer der 10. Amtszeit Richter am Oberverwaltungsgericht Rauschenberg zum ständigen Beisitzer im Dienstgerichtshof für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm zu bestimmen.
     
  5. Mit Wirkung vom 1. April 2015 übernimmt

    1. der 7. Senat aus den Nrn. 1 und 4 des Geschäftsbereichs des bisher zu-ständigen 2. Senats die Zuständigkeit für den Kreis Wesel (soweit Nr. 1 des Geschäftsbereichs betroffen ist, nur die ab dem 1. April 2015 eingehenden Verfahren),
    2. der 10. Senat aus der Nr. 1 des Geschäftsbereichs des bisher zuständigen 2. Senats die Zuständigkeit für den Rhein-Sieg-Kreis für die im Jahr 2014 eingegangenen Verfahren sowie aus den Nrn. 1 und 4 des Geschäftsbereichs des bisher zuständigen 2. Senats die Zuständigkeit für die Kreise Kleve und Viersen.