Das Präsidium hat am 27. Juni 2017 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht scheidet Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Holtbrügge aus dem 1. Senat aus.
  2. Mit Wirksamwerden der Ernennung von Richterin am Oberverwaltungsgericht Keller zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht
    1. tritt Richterin am Oberverwaltungsgericht Keller vom 8. Senat in den 1. Senat über und übernimmt dort den Vorsitz,
    2. tritt Richterin am Oberverwaltungsgericht Sarnighausen vom 1. Senat in den 8. Senat über und übernimmt dort den stellvertretenden Vorsitz, wobei die Zuweisung der Richterin zu den Fachsenaten für Bundes- und Landespersonalvertretungssachen hiervon unberührt bleibt.
  3. Mit Wirkung vom 1. Juli 2017 tritt Richterin am Oberverwaltungsgericht Hellmann vom 3. Senat und vom Disziplinarsenat in den 15. Senat über.
  4. Mit Wirkung vom 1. Juli 2017
    1. übernimmt der 12. Senat die bis dahin dem 14. Senat unter Nr. 2 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Wohngeldrecht einschließlich der anhängigen Verfahren mit Ausnahme des Verfahrens 14 A 2925/15,
    2. übernimmt der 19. Senat die bis dahin dem 14. Senat unter Nr. 6 seines Geschäftsbereichs zugewiesenen Verfahren aus dem Recht der Lehramtsprüfungen einschließlich der Anerkennungen nach § 14 Abs. 1 bis 3 des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) und einschließlich der Prüfungen im Rahmen eines nach § 7 des Hochschulgesetzes akkreditierten oder reakkreditierten Bachelor- oder Masterstudiengangs, bei dessen erfolgreichem Abschluss die Hochschule den akademischen Grad eines „Bachelor of Education“ oder eines „Master of Education“ verleiht, einschließlich der anhängigen Verfahren mit Ausnahme der Verfahren 14 A 2638/14, 14 A 467/15 und 14 B 560/17.