Das Präsidium hat am 23. Februar 2018 folgenden Beschluss ge­fasst:

  1. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht tritt Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Gatawis vom 5. Senat in den 13. Senat und in den Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO über und übernimmt dort den Vorsitz.
  2. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht wird Richter am Verwaltungsgericht Dr. Naumann dem 5. Senat zugewiesen.
  3. Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Böllinger, Verwaltungsgericht Köln, ist für die Amtszeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden im Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf bestellt. Zum 1. März 2018 wird der Richter an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen schlägt daher vor, an seiner Stelle mit Wirkung vom 1. März 2018 und für die verbleibende Dauer der laufenden Amtszeit Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Kimmel, Verwaltungsgericht Köln, zur stellvertretenden Vorsitzenden im Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf zu bestimmen.
  4. Das Präsidium nimmt die Zuordnung der Verfahren betreffend die Heranziehung eines Pflegeunternehmens zu einem Ausgleichsbetrag nach der Altenpflegeausbildungsverordnung zum Geschäftsbereich des 9b. Senats (Abgabenrecht) zustimmend zur Kenntnis.