Mit Ablauf des Monats November 1996 ist der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Helmut Schwarz wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.

Dr. Schwarz, 1931 in Berlin geboren, bestand 1952 in Essen das Abitur und studierte anschließend an den Universitäten in Freiburg und Mainz Rechtswissenschaft. 1956 legte er in Stuttgart die erste und 1961 - nach der Promotion zum Dr. jur. - vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf die zweite juristische Staatsprüfung ab. Anschließend begann er seine richterliche Laufbahn beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Nach mehreren Abordnungen, u.a. an das Bundesverwaltungsgericht in Berlin, an die Staatskanzlei und an das Justizministerium in Düsseldorf und einer Tätigkeit als Ministerialrat im nordrhein-westfälischen Justizministerium wurde er 1973 an das Oberverwaltungsgericht berufen. Seit seiner im März 1976 erfolgten Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht leitete er zunächst den 13. und dann länger als 19 Jahre den im wesentlichen mit Verfahren aus dem öffentlichen Dienstrecht befaßten 12. Senat. Dr. Schwarz war darüber hinaus Vorsitzender eines Disziplinarsenats, Vorsitzender des Landesberufsgerichts für Heilberufe und stellvertretender Vorsitzender der Landesberufsgerichte für Ingenieure und Architekten. Außerdem wirkte er als Prüfer im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung.

Daneben war er Mitglied im Vorstand der Landesvereinigung der Verwaltungsrichter und bis 1986 acht Jahre Vorsitzender des Hauptrichterrats und vier Jahre Vorsitzender des Bezirksrichterrats der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit - ein Ausdruck des Vertrauens und der Wertschätzung, die ihm im Kollegenkreis entgegengebracht wurden. Über den mit souveräner Sachkenntnis wahrgenommenen beruflichen Aufgabenkreis hinaus ist Dr. Schwarz seit langem ehrenamtlich vielfältig in der evangelischen Kirche engagiert