Die Bundesstraße 54 n zwischen der B 474 bei Gronau-Epe und der A 31 kann gebaut werden. Der 23. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch drei jetzt bekanntgegebene Beschlüsse mehrerer Eilanträge von Landwirten zurückgewiesen, mit denen die Durchführung des 6. Bau-abschnitts dieser Bundesstraße einstweilen verhindert werden sollte.

Zur Begründung führt der Senat unter anderem aus: Der dem Bau der Straße zugrundeliegende Planfeststellungsbeschluß werde im anschließenden Hauptsacheverfahren voraussichtlich Bestand haben, denn er lasse keinerlei Rechtsfehler erkennen, die zur Aufhebung der Planung führen könnten. Für die Straße bestehe ein vom Bundesgesetzgeber festgestelltes Verkehrsbedürfnis. Die mit der Straßenplanung verbundenen Probleme seien in nachvollziehbarer Weise von der Planfeststellungsbehörde planerisch bewältigt worden. Dies gelte angesichts der angeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch für den mit dem Bau verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft.

Az.: 23 B 2256/96.AK