Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat im Rahmen eines Eilverfahrens zwei von neun Windkraftanlagen stillgelegt, die sich in dem "Windpark Halde Nierchen" der Gemeinde Langerwehe/Kreis Düren befindet.

Die für diese Anlagen vom Kreis Düren erteilten Baugenehmigungen waren von Nachbarn angefochten worden, die in einer Entfernung von 565 m bzw. 825 m vom Windpark in einem reinen Wohngebiet wohnen. Die in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Aachen erfolglos gebliebenen Nachbarn machten im wesentlichen geltend, die beiden Anlagen seien ihnen gegenüber rücksichtslos und damit rechtswidrig.

Der 7. Senat hat nunmehr den Stillegungsanträgen der Nachbarn mit dem Ergebnis entsprochen, daß die beiden schon fertiggestellten Windanlagen vorläufig nicht in Betrieb gehen dürfen.

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Senats war, daß die Baugenehmigung für die Anlagen keine ausreichenden bzw. im notwendigen Umfang technisch umsetzbaren Auflagen enthielt, mit denen ein genügender Lärmschutz zur Nachtzeit sichergestellt war. Zudem war nicht auszuschließen, daß wegen des über längere Zeiträume hin wirksamen Licht-/Schatteneffekts der Windmühlenflügel bei Sonneneinstrahlung eine unzumutbare Belastung für die Betroffenen eintreten kann. Desweiteren stimmten Annahmen in den der Baugenehmigung zugrunde gelegten TÜV-Gutachten mit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht überein. Angesichts dieser Unklarheiten und der insgesamt möglichen unzumutbaren Betroffenheit der Anwohner hat der Senat in deren Interesse die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Nachbarn angeordnet, was einer vorläufigen Stillegung der beiden Anlagen gleichkommt.

Az.: 7 B 956/98