Der 23. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch soeben verkündetes Urteil die gegen den Bau der A 33 im Bereich Borgholzhausen/Versmold erhobenen Klagen als unbegründet abgewiesen.

Die A 33, die eine großräumige Verbindung zwischen der A 44 (Ruhrgebiet-Kassel) und der A 30 (Niederlande-Bad Oeynhausen) darstellt, kann damit ab der niedersächsischen Landesgrenze bis zur B 476 bei Borgholzhausen weitergebaut werden.

Az.: 23 D 101/96.AK