Am 7. Dezember 2000, 09.30 Uhr, verhandelt der 7a Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen über ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan "Preußenpark" der Stadt Münster, das ein dem Bebauungsplangebiet benachbarter Grundstückseigentümer gegen die Stadt Münster anhängig gemacht hat.
Der Bebauungsplan weist im Wesentlichen ein Sondergebiet für das Preußenstadion und ein weiteres Sondergebiet für ein Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von maximal 25.000 m² aus.
Der Antragsteller bezweifelt schon die Berechtigung der Stadt, diesen Bebauungsplan aufstellen zu dürfen. Darüber hinaus befürchtet er Auswirkungen einer Verwirklichung des Bebauungsplans sowohl für die Umgebung seines Grundstücks wie auch für darüber hinausgehende städtebauliche Belange, z. B. eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Umsatzerwartungen der Kaufleute in der Münsteraner Innenstadt.
Üblicherweise ist nach einer mündlichen Verhandlung auch in Normenkontrollverfahren mit einer abschließenden Entscheidung noch am Verhandlungstag zu rechnen.
Az.: 7a D 60/99.NE