Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 01. Juni 2001 die Vollziehung der Bescheide des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen über die Aufhebung der Bankenerlaubnis, die Abwicklungsanordnung sowie die Feststellung des Entschädigungsfalles bis zu seiner Entscheidung über den Antrag der Bank auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Mai 2001 ausgesetzt. Mit dieser Entscheidung soll verhindert werden, dass bis zur Entscheidung des Senats über den Antrag auf Zulassung der Beschwerde vollendete Tatsachen geschaffen werden. Mit dieser Entscheidung ist voraussichtlich in einigen Wochen zu rechnen.

4 B 743/01