10-tägiges Hausverbot gegen Lebenspartner gerichtlich bestätigt

Der Schutz der Frau vor Misshandlung durch ihren Lebenspartner hat Vorrang vor dessen Interesse am weiteren Verbleib in der gemeinsamen Wohnung. Mit dieser Begründung hat der 5. Senat des OVG NRW am vergangenen Freitag im Eilverfahren ein 10-tägiges Hausverbot der Polizei gegen einen 38-Jährigen vorläufig bestätigt, der von seiner Lebensgefährtin beschuldigt wird, sie über Jahre hinweg körperlich misshandelt zu haben.

Seit Jahresbeginn ermöglicht es das Polizeirecht in NRW, gewalttätige Ehepartner und Lebensgefährten für die Dauer von 10 Tagen der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. In diesen 10 Tagen soll die misshandelte Person Gelegenheit haben, beim zuständigen Amtsgericht um Schutz vor dem Gewalttäter nachzusuchen. Im entschiedenen Fall hatten mehrere Polizeibeamte am Abend des 12. Februar 2002 die gemeinsame Wohnung in einem Mehrfamilienhaus aufgesucht, nachdem die Lebensgefährtin des 38-Jährigen auf der Wache ausgesagt hatte, zuletzt am Mittag von ihm geschlagen und gewürgt worden zu sein. Die Beamten händigten ihm ein schriftliches Hausverbot bis zum 22. Februar 2002 aus, in dem ihm ein Zwangsgeld von 250 für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht wurde. Sodann beschlagnahmten sie seinen Wohnungsschlüssel und verwiesen ihn der Wohnung.

Das OVG NRW hatte in diesem Fall erstmalig Gelegenheit, zu der Neuregelung Stellung zu nehmen. Es führte aus, ein Verstoß gegen die Grundrechte des betroffenen Gewalttäters sei jedenfalls im Eilverfahren nicht feststellbar. Der Zweck der Regelung, Opfer häuslicher Gewalt besser in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit zu schützen, sei von größerem Gewicht.

Az.: 5 A 278/02