In dem Verfahren um die Abschiebung des 18jährigen türkischen Kurden Mehmet Demir aus Löhne, Westfalen, der seit Anfang April 2002 in Abschiebehaft saß, fand heute ein Erörterungstermin vor dem Berichterstatter des 18. Senats des Oberverwaltungsgerichts statt. Anwesend waren neben dem aus der Haft vorgeführten Mehmet Demir sein Rechtsanwalt, der Vertreter des Ausländeramts des Kreises Herford und zwei Vertreter des Jugendamts der Stadt Löhne.

Auf Vorschlag des Gerichts einigten sich die Beteiligten dahin, dass der Kreis Herford Mehmet Demir zunächst weiterhin eine Duldung erteilt, bis über den heute gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis bestandskräftig entschieden worden ist. Maßgeblich für diesen Vergleich war in tatsächlicher Hinsicht, dass nach intensiver Erörterung der familiären Situation von Mehmet Demir von einer durch das Grundgesetz geschützten Beistandsgemeinschaft zwischen ihm, seinem kranken Vater und seinem 15jährigen Bruder Ali auszugehen ist und zudem die Erkrankung bzw. Gefährdung des Vaters den weiteren Aufenthalt von Mehmet in Deutschland erfordert. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass es entsprechend der gesetzlichen Konzeption des Ausländergesetzes unter den gegebenen Umständen allein sachgerecht sei, zu prüfen, ob Mehmet Demir anstelle der bisher erteilten Duldung eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden kann. Hierüber hat der Kreis Herford nunmehr eine neue Entscheidung zu treffen.

Mehmet Demir ist nach Abschluss des Vergleichs aus der Abschiebehaft entlassen worden und mit den Vertretern des Jugendamts in seinen Wohnort Löhne gefahren.

Az.: 18 B 586/02