Der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschlüssen vom 18. Juli 2002 in den fünf anhängigen Verfahren wegen des Braunkohlentagebaus Garzweiler über die Zulassung der Berufungen entschieden. In drei Fällen hat der Senat die Berufung zugelassen, in zwei Fällen hat er den Antrag auf Zulassung abgelehnt.

Im März 2002 hatten fünf Gegner des Braunkohlentagebaus, die mit ihren Klagen gegen den vom beklagten Bergamt Düren zugunsten der beigeladenen Rheinbraun AG zugelassenen Rahmenbetriebsplan vor dem Verwaltungsgericht Aachen erfolglos geblieben waren, jeweils fristgerecht die Zulassung der Berufung beantragt. Auf die Anträge des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie zweier privater Grundstückseigentümer aus Erkelenz hat der Senat in diesen Verfahren jeweils die Berufung wegen besonderer Schwierigkeiten der Rechtssache zugelassen. Diese Antragsverfahren werden jetzt als Berufungsverfahren fortgesetzt. Wann in den Berufungsverfahren, d.h. in der Sache, eine Entscheidung ergehen wird, ist derzeit noch offen. Der Senat wird weiterhin im Interesse der Planungssicherheit für alle Beteiligten um eine zügige Behandlung bemüht sein.

Dagegen sind die Anträge des Kreises Heinsberg und der Stadt Erkelenz auf Zulassung der Berufung wegen mangelnder Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe, wie sie das Zulassungsrecht zwingend vorschreibt, also schon aus formalen Gründen, erfolglos geblieben. Mit der Ablehnung der Zulassung sind in diesen beiden Fällen die Urteile des Verwaltungsgerichts Aachen rechtskräftig geworden.

Az.: 21 A 1190 bis 1194/02