Der Vorsitzende der FDP, Dr. Westerwelle, hat keinen Anspruch auf Teilnahme an dem "TV-Duell" zwischen Bundeskanzler Schröder und seinem Herausforderer, Ministerpräsident Dr. Stoiber, das am 8. September 2002 von ARD und ZDF gemeinsam ausgestrahlt wird. Dies hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Das von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu beachtende Gebot der Chancengleichheit der politischen Parteien werde nicht verletzt, auch wenn dem erstmals vor einer Bundestagswahl statt findenden "TV-Duell" wahlwerbende Wirkung zukomme. Bedenken gegen das der Sendung zu Grunde liegende redaktionelle Konzept, nur die beiden Spitzenkandidaten von SPD und CDU/CSU aufeinander treffen zu lassen, bestünden nicht. ARD und ZDF hätten das Sendeformat nachvollziehbar mit der besonderen Bedeutung des Amtes des Bundeskanzlers insbesondere in der politischen Praxis und dem deshalb gegebenen besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Positionen der beiden eingeladenen Kandidaten begründet. Es sei davon auszugehen, dass zum Bundeskanzler entsprechend dem bislang stets geübten demokratischen Brauch in der Bundesrepublik Deutschland der Kandidat der stärksten Regierungspartei gewählt werde. Nach Lage der Dinge habe der Vorsitzende der FDP keine realistische Aussicht, in der nächsten Legislaturperiode das Amt des Bundeskanzlers zu übernehmen.

Die FDP sei bei einer Gesamtbetrachtung der wahlbezogenen Sendungen entsprechend ihrer Bedeutung angemessen berücksichtigt worden. Die nach parteirechtlichen Grundsätzen deutlich geringere Bedeutung der FDP im Verhältnis zu den "großen" Parteien ergebe sich insbesondere aus dem Ergebnis der letzten, aber auch aus dem voraussichtlichen Abschneiden bei der bevorstehenden Bundestagswahl. Der FDP bleibe auch nach dem "TV-Duell", das zwei Wochen vor der Wahl statt finde, noch ausreichend Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Auseinandersetzung mit den in dem "TV-Duell" vertretenen Ansichten. Insbesondere die von der ARD veranstaltete sog. "Elefantenrunde" am 17. September 2002, an der die Parteivorsitzenden und/oder Spitzenkandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien teilnehmen, biete ihr die Möglichkeit, ihre Position einem breiten Publikum vorzustellen.

(Az: 8 B 1444/02)