Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird in drei Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück am

Donnerstag, 29.06.2006, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal I des Oberverwaltungsgerichts

mit der mündlichen Verhandlung beginnen. Die Verhandlung wird voraussichtlich am 04.07.2006, ggf. auch noch am 06.07.2006 fortgesetzt werden.

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 28.12.2004 hatte das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens von derzeit 2.170 m auf 3.600 m zugelassen. Für die Verlängerung soll der Eltingmühlenbach verschwenkt und überbaut werden. Der Planfeststellungsbeschluss enthält weiterhin Aussagen über den künftigen Verkehr sowie Regelungen zum Lärmschutz und zu Ausgleichsleistungen für betroffene Anwohner. Die Bahnverlängerung soll es ermöglichen, Interkontinentalflüge abzuwickeln und den Mittelstreckenverkehr ohne Restriktionen durchzuführen. Gegen das Vorhaben sind zahlreiche Klagen beim Oberverwaltungsgericht erhoben worden (vgl. Pressemitteilung vom 09.08.2005).

Die drei Verfahren, die für die mündliche Verhandlung vorgesehen sind, werden vom Naturschutzbund Deutschland sowie von jeweils mehreren Privatpersonen aus Greven und Ladbergen betrieben. Der Naturschutzbund rügt eine unzureichende Beachtung von Erfordernissen des Natur- und Landschaftsschutzes, insbesondere auch von europarechtlichen Anforderungen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Eltingmühlenbach. Die Privatpersonen befürchten eine Steigerung der Lärmbelastung ihres Wohnumfeldes bzw. Beeinträchtigungen lärmempfindlicher Gewerbe.

Das Gericht beabsichtigt, am ersten Verhandlungstag zunächst Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie die für das Vorhaben angeführten Belange zu erörtern. Schwerpunkt des zweiten Verhandlungstages wird voraussichtlich die Lärmproblematik sein.

Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.

Sie werden gebeten, sich bis Donnerstag, 22.06.2006, 12.00 Uhr, schriftlich (e-mail: pressestelle@ovg.nrw.de, Fax-Nr.: 0251/505-429) anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.

Hinweis zu den Eingangskontrollen Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz eventueller Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.

Waffen und gefährliche Gegenstände (Messer, Scheren, Schlagstöcke u. ä.) dürfen im Gerichtsgebäude nicht mitgeführt werden. Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse werden auf der Gepäckdurchleuchtungsanlage überprüft.

Az.: 20 D 80/05.AK, 20 D 87/05.AK, 20 D 89/05.AK