Offener Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Gerhard Langemeyer
Südwall 2 - 4
44122 Dortmund
Bericht der Westfälischen Rundschau vom 31. August 2006 "Nazis haben in Dortmund keinen Platz"
Anlage(n) 2
Sehr geehrter Herr Dr. Langemeyer,
in dem o.g. Zeitungsbericht heißt es: "Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass die Gerichte demselben Redner gestatten, zwei Mal eine Demo zu machen", kommentiert OB Dr. Gerhard Langemeyer die OVG-Entscheidung zu den Nazidemos. Ihre Äußerung, die sich auf einen Beschluss des 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 30. August 2006 bezieht, ist inhaltlich falsch und für mich auch deshalb völlig unverständlich, weil ich Ihnen bereits in einem Schreiben vom 7. März 2001 die gewiss nicht nazi-freundliche Rechtsprechung meines Gerichts erläutert habe. Als Vorsitzender des 5. Senats und als Präsident des Oberverwaltungsgerichts muss ich Ihre erneute unberechtigte Kritik auf das Schärfste zurückweisen.
Das Oberverwaltungsgericht hat keine Entscheidung über die Zulässigkeit der Worch-Demonstration in Dortmund getroffen. Vielmehr hat es festgestellt, dass die von Worch geplante Demonstration eine eigenständige Versammlung ist, über deren versammlungsrechtliche Zulässigkeit das Polizeipräsidium Dortmund noch entscheiden müsse. Dabei habe das Polizeipräsidium auch zu prüfen, ob wegen einer etwaigen unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung versammlungsbeschränkende Auflagen oder gegebenenfalls ein Verbot der Versammlung in Betracht kämen. Eine gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Versammlung ist damit gerade nicht getroffen. Das ist bereits im Einzelnen in einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts vom 31. August 2006 ausgeführt, die ich als Anlage beifüge. Ferner übersende ich Ihnen einen Abdruck des Beschlusses vom 30. August 2006 - 5 B 1843/06 -.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Bertrams