Erstes Berufungsverfahren wegen Studiengebühren für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen beim Oberverwaltungsgericht

Beim 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts ist die Berufung der Studierendenschaft der Universität Paderborn gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 26.03.2007 eingegangen. Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Klage der Studierendenschaft gegen die Universität Paderborn wegen der von der Universität seit dem Wintersemester 2006/2007 erhobenen Gebühren von 500 € abgewiesen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Minden vom 26.03.2007, www.vg-minden.nrw.de/presse/pressem/2007/p070326.htm).

Eine Begründung für die Berufung ist angekündigt, aber bislang noch nicht vorgelegt worden. Die Frist für die Begründung der Berufung läuft noch bis zum 10.07.2007. Sobald die Begründung vorliegt, wird sie der beklagten Universität Paderborn zur Stellungnahme zugleitet.

Wann über die Berufung vom Oberverwaltungsgericht entschieden wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Az.: 15 A 1596/07