Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) wird in zwei Verfahren im Zusammenhang mit dem Braunkohlentagebauvorhaben Garzweiler I/II am

Freitag, 21.12.2007, um 11.15 Uhr im Sitzungssaal I

mündlich verhandeln.

Das Verfahren 11 A 1194/02 betrifft die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Braunkohlentagebau Garzweiler I/II. Kläger ist ein Einwohner der Ortschaft Immerath, beklagt ist die Bezirksregierung Arnsberg und beigeladen ist die Firma RWE Power AG. Das OVG hatte die Berufung des Klägers gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts bereits mit Urteil vom 07.06.2005 zurückgewiesen (vgl. Pressemitteilung des OVG vom 07.06.2005). Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des OVG aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das OVG zurückverwiesen. In dem zweiten Verfahren 11 A 3051/06 klagt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen einen Grundabtretungsbeschluss, durch den dem BUND das Eigentum an einem im Bereich des Braunkohlentagebaus Garzweiler gelegenen Grundstück entzogen und auf die Firma RWE Power AG übertragen worden ist. Der BUND hat auf dem Grundstück eine Obstwiese angelegt. Auch in diesem Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg Beklagte und die Firma RWE Power AG beigeladen. Es ist beabsichtigt, noch am 21.12.2007 in beiden Verfahren eine Entscheidung zu verkünden.

Hinweis für Medienvertreter:

Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren. Sie werden gebeten, sich bis

Mittwoch, 19.12.2007, 12.00 Uhr,

schriftlich (E-Mail: pressestelle@ovg.nrw.de, Fax-Nr.: 0251/505-429) anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.

Hinweis zu den Eingangskontrollen

Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.