Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird in dem Verfahren

des Scientology Kirche Deutschland e.V., München, und des Scientology Kirche Berlin e.V. ./. die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln, am

Dienstag, 12.02.2008, um 10.30 Uhr im Sitzungssaal I

mündlich verhandeln.

Mit Urteil vom 11.11.2004 (20 K 1882/03) hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, die weitere Beobachtung der Kläger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz einschließlich des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel sei zulässig, und hat die Unterlassungsklage, mit der die Kläger die Einstellung der Observierung erreichen wollten, abgewiesen. (Dieses Urteil ist in der Datenbank NRWE www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/ index.php abrufbar. Vgl. auch die Pressemitteilung des VG Köln vom 11.11.2004 unter http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressem/2004/p041111.htm).

Im Berufungsverfahren verfolgen die Kläger ihr Begehren weiter und machen dazu u.a. geltend, Scientology sei nicht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen gerichtet. Die Beklagte habe dafür auch keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte beibringen können. Die Beklagte tritt dem entgegen.

Hinweis für Medienvertreter:

Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren. Sie werden gebeten, sich bis

Dienstag, 05.02.2008, 12.00 Uhr,

schriftlich (E-Mail: pressestelle@ovg.nrw.de, Fax-Nr.: 0251/505-429) anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.

Hinweis zu den Eingangskontrollen

Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.

Az.: 5 A 130/05