Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute einen Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V., (BUND), gegen den geplanten Neubau einer 380-kV-Hochspannungsfreileitung vom geplanten Kraftwerk Datteln bis zum Umspannwerk in Dortmund Mengede abgelehnt. Die Freileitung soll auf knapp 8 km Länge über 23 Strommasten geführt werden.
Den Bau der Freileitung hatte der BUND insbesondere unter Berufung auf einen Eingriff in den Waldbestand südlich des Dortmund-Ems-Kanals, eine Nichtbeachtung des europäischen Artenschutzes hinsichtlich geschützter Vögel - insbesondere des Schwarzspechts - und diverser Fledermausarten sowie mit der Begründung angegriffen, das Vorhaben sei nicht raumverträglich und beachte infolge fehlerhafter Variantenauswahl nicht landschaftsschutzrechtliche Vorgaben.
Das Oberverwaltungsgericht teilte die vom BUND geltend gemachten Bedenken nicht. In der Begründung seines den Eilantrag ablehnenden Beschlusses hat es ausgeführt, bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung seien keine durchgreifenden Fehler der Planfeststellung zu erkennen.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Az.: 11 B 289/08.AK