Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW hat durch Beschluss vom heutigen Tage den Eilantrag eines Journalisten auf Einsicht in die Unterlagen über die für das Nokia-Werk in Bochum gewährten Subventionen endgültig abgelehnt.

Ein für eine Rundfunkanstalt tätiger freier Journalist begehrte von der NRW Bank im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes Einsicht in die das Nokia-Werk in Bochum betreffenden Förderunterlagen. Er stützte sich dabei auf das Pressegesetz NRW und das Informationsfreiheitsgesetz NRW. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte den Eilantrag ab.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die nach wie vor laufenden Verhandlungen über die Rückforderung der Investitionszuschüsse würden erheblich beeinträchtigt, wenn die vom Antragsteller begehrten Informationen zum jetzigen Zeitpunkt allgemein bekannt würden.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Az.: 8 B 913/08