Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hoffmann-Riem hat sich schriftlich gegenüber dem Präsidenten des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Dr. Bertrams für eine falsche Darstellung der Rechtsprechung des OVG entschuldigt; die Aussage beruhe auf einem Irrtum und werde von ihm, Hoffmann-Riem, weder öffentlich noch auf andere Weise wiederholt.

Zum Hintergrund: In seiner Abschiedsrede am 18. Juli 2008 hatte Hoffmann-Riem in Gegenwart des OVG-Präsidenten auch die von der Linie des Bundesverfassungsgerichts abweichende Rechtsprechung des OVG zum Versammlungsrecht für Neo-Nazis angesprochen und sinngemäß ausgeführt: Mit "sehr viel Fantasie" habe sich das OVG der Linie des Bundesverfassungsgerichts widersetzt. So habe es einmal verlangt, dass die Benutzung eines Autos mit dem hamburgischen Kennzeichen auf einer Neo-Nazi-Kundgebung nur zulässig sei, wenn das Stadtkürzel "HH" auf dem Nummernschild überklebt werde. Das Kürzel würde auf "Heil Hitler" hinweisen. Das zu hören, habe ihn, Hoffmann-Riem, geschmerzt, weil auch seinem Auto das Zeichen "HH" trage, allerdings nicht auf Neo-Nazi-Demonstrationen zu sehen sei.

Diese Ausführungen sind von den Medien aufgegriffen worden, so etwa vom Focus-Magazin in einem Beitrag vom 18. Juli 2008.

Allerdings sind sie falsch. Eine Entscheidung des von dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter genannten (absurden) Inhalts hat das OVG zu keinem Zeitpunkt getroffen.

Das hat Prof. Dr. Hoffmann-Riem nunmehr auf ausdrücklichen Wunsch des OVG-Präsidenten klargestellt.