Auf Anregung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts haben die Umweltorganisation BUND, der Rhein-Sieg-Kreis sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Königswinter (als Eigentümerin des Drachenfelsrestaurants) eine gemeinsame Lösung für die Glasfassade des Drachenfelsrestaurants gefunden und den Rechtsstreit beendet.

Der Drachenfels ist mit jährlich etwa 450.000 Besuchern ein touristisches Ziel von überregionaler Bedeutung. Das Drachenfelsplateau liegt in dem nach europäischem Recht besonders schützenswerten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) "Siebengebirge"; dieses Naturschutzgebiet soll unter anderem bestimmte Vogelarten schützen. Nach jahrelangen Planungen wurde das Plateau umgestaltet und ein Glaskubus als Erweiterung des Gebäudes aus den dreißiger Jahren errichtet.

Gegen die Verglasung des Kubus sowie gegen das Lichtkonzept erhob der BUND Bedenken, weil er insbesondere erhöhten Vogelschlag befürchtete. Seiner im August 2011 erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht Köln statt und hob die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilte Befreiung von der Naturschutzverordnung auf. Hiergegen legten sowohl der Rhein-Sieg-Kreis als auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht ein.

Jenseits ihrer unterschiedlichen rechtlichen Standpunkte haben die Beteiligten nun eine Einigung in der Sache erzielt. Die zunächst nur als Zwischenlösung gedachten 2 mm breiten schwarzen horizontalen Linien auf dem Glas sollen nun auf Dauer beibehalten werden, um Vogelschlag zu vermeiden. Ein teurer Austausch des Glases ist damit entbehrlich. Ferner hat sich die Wirtschaftsförderungsgesellschaft verpflichtet, das derzeitige Lichtkonzept nicht zum Nachteil des Vogelschutzes zu verändern. Die Beteiligten haben im Übrigen vereinbart, sich bei erheblichen Problemen hinsichtlich des Vogelschutzes erneut zusammenzusetzen, um eine sachgerechte Lösung zu finden.

Aktenzeichen: 8 A 2063/12