Die Stadt Troisdorf muss der AfD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag am 2. Juli 2018 die Stadthalle zur Verfügung stellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht durch Beschluss vom 28.Juni 2018 entschieden, der den Beteiligten heute zugestellt worden ist, und damit den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt.

Die AfD-Landtagsfraktion plant für den 2. Juli 2018 eine Veranstaltung mit dem Titel "AfD Fraktion vor Ort - Bürgerdialog" und will dafür die Stadthalle der Stadt Troisdorf nutzen. Die Stadt hat die Überlassung mit der Begründung abgelehnt, wegen aktueller Bauarbeiten im Bereich zwischen der Stadthalle und dem Rathaus sowie zu erwartender Gegendemonstrationen und des Erfordernisses eines unbehelligten Besucherverkehrs zu dem an diesem Tag bis 19 Uhr geöffneten Rathaus sei eine Veranstaltungsdurchführung an diesem Termin in der Gesamtschau nicht vertretbar.

Diese Erwägungen hat der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts nicht als tragfähig erachtet. Insbesondere sei es nach Lage der Dinge möglich, dass die zuständige Versammlungsbehörde etwaige Gegendemonstrationen - in Kooperation mit deren Veranstalter sowie gegebenenfalls auch mit der Stadt - in räumlicher Hinsicht so plant, dass es auch angesichts der Baustellensituation zu keinerlei Gefährdungslage kommt.

Aktenzeichen: 15 B 875/18 (I. Instanz: VG Köln 14 L 1007/18)