Das Oberverwaltungsgericht hat heute den Beteiligten die geplante Vorgehensweise in den Verfahren der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung von Luftreinhalte­pläne für die Städte Aachen, Köln und Bonn bekannt gegeben. In der ersten oder zweiten Mai-Woche soll ein öffentlicher Beweis- und Erörterungstermin stattfinden, in dem auch Sachverständige gehört werden. Eine Entscheidung wird nicht in diesem Termin, sondern nach mündlichen Verhandlungen voraussichtlich im Juli (Aachen) und August (Köln, Bonn) ergehen. Einen Zeitplan zu weiteren Städten gibt es noch nicht.

Der Umweltverband „Deutsche Umwelthilfe e. V.“ hat Klagen auf Fortschreibung von Luftreinhalteplänen in insgesamt 14 nordrhein-westfälischen Städten erhoben. Beim Oberverwaltungsgericht sind fünf Berufungsverfahren (Aachen, Köln, Bonn, Gelsen­kirchen und Essen) anhängig; in diesen Verfahren haben die Verwaltungsgerichte bereits in erster Instanz entschieden. Aufgrund einer Gesetzesänderung sind alle ab dem 2. Juni 2017 erhobenen Klagen auf Fortschreibung von Luftreinhalteplänen un­mittelbar beim Oberverwaltungsgericht als erster Instanz zu erheben; dies betrifft die inzwischen hier anhängigen Klagen wegen der Luftreinhaltepläne in Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düssel­dorf, Hagen, Oberhausen, Wuppertal, Paderborn und Düren. Ferner liegt dem Oberverwaltungsgericht die Be­schwerde in einem Vollstreckungsverfahren betreffend den Luftreinhalteplan Düssel­dorf vor. Ziel aller Klagen ist, dass die jeweiligen Luftreinhaltepläne ausrei­chende Maßnahmen anord­nen, damit die Grenzwerte für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich eingehalten werden. Umstritten ist in diesem Zusammenhang insbeson­dere, ob und inwieweit zur Erreichung dieses Ziels Durchfahrtverbote für (Die­sel‑)Fahrzeuge angeordnet wer­den müssen.

In dem (ggf. zweitägigen) öffentlichen Termin im Mai 2019 wird es um eine Reihe grundlegender Fragen gehen, die sich in allen Verfahren stellen (Grenzwerte, Mess­stellen, mögliche Gesundheitsgefahren, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, beabsichtig­te Ände­rung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Kontrollmöglichkeiten bei Durchfahrtsverboten). Dazu sollen auch verschiedene Sachverständige gehört wer­den. Sobald der nun mit den Beteiligten abzustimmende genaue Termin feststeht, wird es für die Medien ein Akkreditierungsverfahren geben. Gegebenenfalls soll die Verhandlung in einen zweiten Sitzungssaal übertragen werden.

Hinsichtlich der übrigen Städte gibt es noch keine Terminplanung, da zunächst der Verlauf der Verfahren Aachen, Köln und Bonn abgewartet werden soll. Der Senat beabsichtigt aber, in diesem Jahr noch weitere Verfahren zu verhandeln und zu ent­scheiden.

Aktenzeichen: 8 A 2851/18 (Aachen; I. Instanz: VG Aachen 6 K 2211/15), 8 A 4775/18 (Köln; I. Instanz: VG Köln 13 K 6684/15), 8 A 4774/18 (Bonn; I. Instanz: VG Köln 13 K 6682/15)