In dem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalte­plans für die Stadt Köln findet die mündliche Verhandlung am 12. September 2019, beginnend um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal I statt. Das Gericht beabsichtigt, am Ende der Sitzung eine Entscheidung zu verkünden. 

Der Umweltverband „Deutsche Umwelthilfe e. V.“ möchte mit seiner Klage erreichen, dass der Luftreinhalteplan ausrei­chende Maßnahmen anord­net, damit die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Stadt Köln so schnell wie möglich eingehalten werden. Umstritten ist in diesem Zusammenhang insbeson­dere, ob und inwieweit zur Erreichung dieses Ziels Durchfahrtverbote für (Die­sel‑)Fahrzeuge angeordnet wer­den müssen. 

Am 31. Juli 2019 hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der Luftreinhalteplan für die Stadt Aachen rechtswidrig ist und vom Land Nordrhein-Westfalen fortgeschrieben werden muss (Aktenzeichen 8 A 2851/18). Die schriftlichen Urteilsgründe liegen inzwischen vor und können ab morgen von der kostenfreien Datenbank www.nrwe.de abgerufen werden.

Konkrete Termine zu den übrigen Städten (Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen, Paderborn und Wuppertal) stehen noch nicht fest.

Für interessierte Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wird es grundsätzlich keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach dem Prioritätsprinzip vergeben.

Hinweise für Medienvertreter

Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung betreffend den Luftreinhalteplan Köln teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.  

Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie Ihres Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 2. September 2019, 12:00 Uhr, bis zum 6. September 2019, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts per E-Mail (pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind.

Es stehen insgesamt 22 reservierte Sitzplätze im Sitzungssaal I zur Verfügung, die auf folgende Mediengruppen mit Sitzplatzkontingenten verteilt werden:

Nachrichtenagenturen: 2 Plätze

Fernseh- und Rundfunksender: 8 Plätze

Printmedien: 10 Plätze

Sonstige Medienorgane: 2 Plätze

Die Anträge werden grundsätzlich – nach Mediengruppen getrennt – in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten. 

Bei der Anreise ist zu berücksichtigen, dass es durch die Sicherheitsüberprüfung im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes zu Zeitverzögerungen kommen wird.

Aktenzeichen: 8 A 4775/18 (I. Instanz: VG Köln 13 K 6684/15)