Das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Umwelthilfe haben heute ernsthafte, zielführende Vergleichsverhandlungen zu den Luftreinhalteplänen in 12 nordrhein-westfälischen Städten vereinbart. In einem Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht haben beide übereinstimmend das gemeinsame Ziel betont, baldmöglichst flächendeckend eine Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid erreichen zu wollen.

Der 8. Senat hatte bereits in zwei Urteilen vom 31.7.2019 (Az.: 8 A 2851/18, Luftreinhalteplan für die Stadt Aachen) und vom 12.9.2019 (Az.: 8 A 4775/18, Luftreinhalteplan für die Stadt Köln) die Grundsätze für die Luftreinhalteplanung konkretisiert. Auf dieser Grundlage wollen die Beteiligten nun auch für die weiteren 12 Städte, für die Klageverfahren anhängig sind, Lösungen finden.

Die Vergleichsverhandlungen werden in nichtöffentlichen Erörterungsterminen geführt werden. Am 27.11.2019 soll über den Luftreinhalteplan für die Stadt Essen verhandelt werden, am 14.1.2020 über die Luftreinhaltepläne in Dortmund und Bonn. Am 11. und 12.2.2020 werden Erörterungstermine zu den Luftreinhalteplänen in weiteren Städten stattfinden; an diesen beiden Terminen wird es voraussichtlich um die Luftreinhalteplanung in Wuppertal, Hagen, Bielefeld, Bochum, Paderborn, Oberhausen und Düren gehen.