In dem Eilverfahren eines Anwohners am Brüsseler Platz gegen die Stadt Köln haben die Beteiligten auf Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts in einem mehr­stündigen Erörterungstermin einen Vergleich geschlossen. Mit dem Vergleich soll die Lärmsituation auf dem Brüsseler Platz verbessert und die Zeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache überbrückt werden.

Die Beteiligten haben zusammengefasst folgende Regelungen getroffen:

1. Die Stadt Köln hat sich verpflichtet, insbesondere an trockenen, warmen Wochen­enden die Außen- und Innengastronomie engmaschig auf Einhaltung der Regeln zu kontrollieren.

2. Sie wird so schnell wie möglich darauf hinwirken, dass Fenster und Türen der Gaststätten geschlossen gehalten werden.

3. Sie wird – soweit rechtlich zulässig – das Ende der Außengastronomie auf 23:30 Uhr vorverlegen.

4. Sie wird einen Ansprechpartner für Probleme am Brüsseler Platz benennen.

5. Sie wird Lärmmessungen an der Wohnung des klagenden Anwohners durchfüh­ren.

6. Sie wird prüfen, auf den vorhandenen Rabatten, insbesondere den Hochbeeten, „stachelige“ Sträucher zu pflanzen, die einen Aufenthalt auf den Rabatten verhin­dern sollen.

Damit ist das Eilverfahren beendet. Über das noch anhängige Hauptsacheverfahren wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 entschieden werden.

Aktenzeichen: 8 B 621/19