23.01.2024

Das Oberverwaltungsgericht wird in den Verfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), nicht im Februar, sondern am 12.03.2024 und ggf. am 13.03.2024, beginnend jeweils um 9.00 Uhr, in der Halle des Oberverwaltungsge­richts mündlich verhandeln. Soweit nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung möglich, wird der Senat am Ende der letzten Sitzung eine Entscheidung verkünden. Mit der Verlegung der ursprünglich für den 27.02.2024 und ggf. 28.02.2024 ange­setzten Termine kommt der Senat einem Antrag der AfD nach, den diese mit Blick auf umfangreiche Unterlagen gestellt hat, die das BfV Anfang des Jahres übermittelt hat.

In den drei Berufungsverfahren geht es um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen 5 A 1218/22), die Einstu­fung des sogenannten „Flügel“ als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ (5 A 1216/22) sowie um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (Junge Alternative) als Verdachtsfall (5 A 1217/22). Beim Verwaltungs­gericht Köln hatten die Klagen im März 2022 überwiegend keinen Erfolg. Das Ober­verwaltungsgericht verhandelt über die Berufungen der AfD und der Jungen Alterna­tive.

Weitere Informationen zum Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter wird das Oberverwaltungsgericht voraussichtlich Mitte Februar 2024 veröffentlichen. Platzre­servierungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger wird es voraussichtlich nicht geben.

Aktenzeichen: 5 A 1216/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 207/20), 5 A 1217/22 (I. In­stanz: VG Köln 13 K 208/20), 5 A 1218/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 326/21)

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